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AGB

Hinweis:
Die RDGW GmbH betreibt das Hotel Peterchens Mondfahrt, das Berghotel Deutscher Flieger sowie das Feriendorf Wasserkuppe. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die genannten Betriebe. Sie werden im Text als “Anbieter” bezeichnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Anbieters mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere für die Überlassung von Anbieterzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Anbieters (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).
    Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Anbieter kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Anbieters. vorbehalten.
     
  2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Anbieter berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann der Anbieter 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder der Anbieter einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
     
  3. Bei abgeschlossenen Anbieteraufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann, erlischt das Rücktrittsrecht auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist, wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Anbieter eingehend) erklärt werden.
     
  4. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Anbieteraufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 505). Die ersparten Aufwendungen des Anbieters betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei allein bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2 genannten Anbieterleistungen, insbesondere Miete (Raum-. Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Anbieters auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Anbieters sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
     
  5. Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 4 hat der Kunde dem Anbieter die Anzahl der Teilnehmer- im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Anbieterkapazität – spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
     
  6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23 Uhr hinausgehen, kann der Anbieter zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
     
  7. a) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit entsprechender Sorgfalt behandelt. Der Anbieter übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.
    b) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Anbieter bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
     
  8. Soweit dem Kunde ein Stellplatz für sein Fahrzeug auf einem Anbieterparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug.
     
  9. Der Anbieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und den §§ 701 ff. BGB haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Anbieters oder der leitenden Angestellten des Anbieters. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Anbieters ist – abgesehen von den §§701ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Anbieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
     
  10. Im Falle höherer Gewalt (Brand. Streik o.ä.) oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder dass Anbieter beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, behält sich das Anbieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz, zusteht.
     
  11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Anbieter, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
     
  12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. ä. sowie die Nutzung von Flächen des Anbieters außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Anbieters und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung beim Anbieter, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Anbieter entsorgt werden.
     
  13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
     
  14. Soweit der Anbieter für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
     
  15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet. Bringt der Kunde in diesen Sonderfällen eigene Speisen mit, verpflichtet er sich, dass diese den allgemeinen Lebensmittel-Hygienerichtlinien entsprechend zubereitet, gelagert und transportiert wurden. Aus Ansprüchen, die sich dann aus der Unverträglichkeit von Speisen, die von ihm oder seinen Gästen bei dieser Veranstaltung verzehrt wurden, ergeben, stellt er der Anbieter ausdrücklich frei.
     
  16. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Anbieters zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Anbieter aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Anbieters. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Anbieter das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
     
  17. Gebuchte Zimmer bzw. Ferienhäuser stehen dem Kunden gemäß erhaltener Buchungsbestätigung vom Anbieter zur Verfügung. Dort wird auch die frühestmögliche Anreise und spätest mögliche Abreise geregelt. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, Ferienhäuser oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Anbieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen. 
     
  18. Die Kündigung/Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen.

    • Buchungen für Hotelzimmer im Peterchens Mondfahrt bzw. Deutscher Flieger
      • Die schriftliche Stornierung eines Zimmers ist durch den Mieter bis 20 Tage vor Anreise kostenfrei.
      • 20 bis 4 Tage vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 40% des Reisepreises.
      • Bei weniger wie 4 Tagen vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 90 % des Reisepreises
      • Bei Nichtanreise oder Storno am Reisetag sind 100% Stornierungsgebühr fällig.
         
    • Buchungen für Ferienhäuser im Feriendorf Wasserkuppe
      • Die Kündigung/Stornierung der Buchung durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen.
      • Bei einer Kündigung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten.
      • Bei einem späteren Rücktritt ist eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des Mietpreises zu leisten, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu belegen.
      • Im Falle einer Nichtanreise oder Storno am Reisetag sind 100% Stornierungsgebühr fällig.
         
  19. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, falls nicht das Anbieter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EURO 5,50 geschuldet.
     
  20. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Anbieters. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Ort des Anbieters.
     
  21. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche Wirksamen ersetzen, die den Unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

Wasserkuppe, 19. Juli 2023